KfW-Förderung

 

Update 20.4.2022:

Die Fördermittel in der neugestarteten KfW-Förderung Neubau waren so stark nachgefragt,

dass das Budget in Höhe von 1 Mrd. Euro bereits am Vormittag des 20.4. ausgeschöpft war.

Die Förderung war damit nur wenige Stunden verfügbar.

Am 21.4.2022 geht die Neubau-Förderung der KfW jetzt nahtlos in Stufe 2 über:

Gefördert wird dann nur noch das Effizienzhaus 40 NH - das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) ist dann Pflicht.

Dieses Förderprogramm endet dann zum 31.12.2022.

 

Neue Förderbedingungen und halbierte Zuschüsse / Einbau von Gasheizung wird nicht mehr gefördert
Um möglichst vielen Antragstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze der KfW halbiert. Auch die Förderbedingungen wurden geändert, so wird der Einbau von Gasheizungen jetzt nicht mehr gefördert. Förderfähig sind nur noch Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien - gefördert wird also ab Effizienzhaus 40 EE. Bauherren sollten ihren Förderantrag zügig stellen, denn die KfW rechnet mit einer sehr hohen Nachfrage und schnell ausgeschöpften Fördermitteln.

 

Wichtig nach wie vor: Der Förderantrag bei der KfW muss gestellt werden, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungs­vertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben! Planungs- und Beratungs­leistungen können aber schon vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

 

Wann kann der Antrag auf Förderung frühestens gestellt werden?
Bauherren können einen BEG-Antrag ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch nach Abschluss des Grundstückkaufvertrages stellen. Die endgültige Eintragung als neue Eigentümerin bzw. neuer Eigentümer muss dann spätestens beim Einreichen der Bestätigung nach Durchführung erfolgt sein.

Neubau-Förderung der KfW - das hat sich geändert

  • Die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufe 40 wird nicht mehr angeboten. Gefördert werden die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40 Erneuerbare Energien (EE), 40 Nachhaltigkeit (NH) und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus.
  • Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt 150.000 Euro je Wohneinheit.
  • Die Höhe des Tilgungszuschusses je Wohneinheit beträgt:

    1. EH/EG 40 EE: 10 Prozent --> max. 15.000 Euro Tilgungszuschuss
    2. EH/EG 40 NH: 12,5 Prozent --> max. 18.750 Euro Tilgungszuschuss
    3. EH 40 Plus: 12,5 Prozent --> max. 18.750 Euro Tilgungszuschuss

  • Es wird nur die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss angeboten, keine reine Zuschussvariante.
  • Die bis Ende Juni 2022 gewährten Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bleiben bestehen.