Kfw - Förderprogramme

Die KfW ist die Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Ihre wohnwirtschaftlichen Förderprogramme stellen auch für Neubauvorhaben zinsgünstige Darlehen bereit. Außerdem können Mittel zur Modernisierung von selbst genutztem oder vermietetem Wohneigentum beantragt werden.

 

Besonders wichtig sind die aktuell von der KfW angebotenen Programme für Energiesparer. Die Kreditanstalt unterstützt Bauherren zusätzlich zu dem bereits genannten Wohneigentumsprogramm mit den Programmen "Ökologisch Bauen" und "Solarstrom erzeugen". Bei Ersterem wird der Bau von sehr energieeffizienten Häusern bis hin zu Passivhäusern unterstützt. Ein weiterer Inhalt dieses Programms ist der Einbau von Heizungstechnik, die auf erneuerbaren Energien basiert. Die Zinskonditionen richten sich dabei nach der Art der eingebauten Maßnahmen. Das Programm "Solarstrom erzeugen" betrifft die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage. Hier kann ein zinsgünstiger Kredit beantragt werden. Die Mittel stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung.

 

Abgerundet wird das Angebot durch die Programme "Wohnraum Sanieren und Modernisieren" sowie das "CO2-Gebäudesanierungsprogramm". Das Programm "Wohnraum Sanieren und Modernisieren" fasst die Förderung der Wohnraummodernisierung und der CO2-Verminderung zusammen. Es gilt für alle bestehenden Gebäude unabhängig vom Baujahr. Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit bis zu 100% der Investitionskosten. Seit Februar 2006 wird auch der Austausch von Fenstern durch dieses Programm gefördert. Mit dem "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" fördert die KfW die umfassende Sanierung von Altbauten, die vor 1979 fertiggestellt wurden. Dazu zählt auch der Austausch der Heiztechnik.

 

Einzelheiten unter: www.kfw-foerderbank.de/

 

 

Vermögenswirksame Leistungen & Co.

Last but not least zu nennen sind noch die vermögenswirksamen Leistungen sowie die Wohnungsbauprämien, die Bausparern innerhalb festgelegter Einkommensgrenzen gewährt werden. Die Inanspruchnahme lohnt sich, da sich auch kleine Beträge auf Dauer gesehen zu größeren Summen addieren.

 

 

 

Förderung für Stromerzeuger

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen können nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Förderungen erhalten. Das EEG regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und aus Grubengas. Darunter fallen Wasserkraft, Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermie, Windkraft und Photovoltaikanlagen. Informationen gibt es bei dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen oder Netzbetreiber.

 

Einzelheiten unter: www.erneuerbare-energien.de

 

 

BAFA Marktzeizprogramm

Ein weiteres Programm hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bereit. Es betrifft die Errichtung von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und die Erstellung von Biomasseanlagen. Bei Solarkollektoranlagen wird ein Zuschuss gezahlt, der sich nach der Quadratmeterzahl richtet. Er erhöht sich, wenn die Anlage eine gewisse Größe überschreitet und für die Heizung der Wohnräume genutzt wird. Der Zuschuss für Biomasseanlagen richtet sich nach der Anlagenart, der Nennwärmeleistung und dem Datum der Antragstellung.

 

Einzelheiten unter: www.bafa.de

Vor Ort Beratung

Aus dem gleichen Hause stammt die "Energiesparberatung vor Ort". Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert über dieses Programm eine "ingenieurmäßige Energieberatung". Für eine Energiesparberatung durch einen fachkundigen Berater kann je nach Größe beziehungsweise Zahl der Wohneinheiten ein Zuschuss beantragt werden. Die Beratung muss sich auf das gesamte Gebäude erstrecken und die Baugenehmigung muss vor 1984 erfolgt sein. Für die neuen Bundesländer gilt der Zeitraum vor 1989. Antragsberechtigt sind Gebäude- und Wohnungseigentümer sowie Mieter. Weitere Informationen zur Vor-Ort-Beratung sowie die Richtlinie und eine aktuelle Liste der zugelassenen Berater finden.

 

Einzelheiten unter: www.bafa.de

Förderung nachwachsender Rohstoffe

Damit die Zimmerwärme auf ökologische Art und Weise im Haus gehalten werden kann, gibt es zusätzliche Förderungen für den Kauf von Dämmstoffen für die Wärme- und Schalldämmung auf der Basis nachwachsender Rohstoffe. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) zahlt einen einmaligen Zuschuss, der sich nach einer festgelegten Dämmstoff-Förderliste richtet und pro Kubikmeter verbautem Material geleistet wird.

 

Einzelheiten unter: www.fnr.de

Förderung für Länder

Der Erwerb von Wohneigentum und der Hausbau werden von den Bundesländern hoheitlich gefördert. Je nach Bundesland sind die Art und die Höhe dieser Unterstützungen deshalb sehr unterschiedlich. Zielgruppen für die Förderung mit Landesmitteln sind in erster Linie Familien mit Kindern, Alleinerziehende sowie Schwerbehinderte.

 

Für Interessenten gilt: Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig und noch vor Beginn der Bauarbeiten gestellt wird. Nach diesem Zeitpunkt werden die Mittel nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Außerdem besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und sie wird nur ausgezahlt, wenn der Antragsteller entsprechende Eigenleistungen in Form von Geldkapital oder Sachleistungen erbringt. Sämtliche Förderungen sind außerdem abhängig von bestimmten Einkommens- und von den Ländern individuell festgelegten Baukostengrenzen.